Allgemeine Geschäftsbedingungen
des HOTELchens, 23556 Lübeck, Schönböckener Str. 64
1. Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Buchungsbestätigung des Hotels zustande.
2. Der Übernachtungspreis richtet sich nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen und in der Rezeption des Hotels sowie in den Zimmern ausliegenden bzw. – hängenden Preisliste des Hotels. Sind bei der Buchung abweichende Preise vereinbart worden, so gelten diese. Auch bleibt es dem Hotel vorbehalten bei der Buchung eine Anzahlung auf die voraussichtlichen Übernachtungskosten zu erbitten. In letzterem Fall wird die Buchung erst mit dem Eingang der Anzahlung verbindlich.
3. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast am Anreisetag ab 14.00 Uhr und am Abreisetag bis 11.00 Uhr zur Verfügung, es sei denn, es werden andere Zeiten bei der Buchung vereinbart. Ein Anspruch auf Nutzung eines bestimmten Zimmers besteht nur bei ausdrücklicher Zusage durch das Hotel.
4. Eine Unter- bzw. Weitervermietung des Zimmers durch den Gast ist nur nach ausdrücklicher Zustimmung durch das Hotel zulässig.
5. Auch bei Stornierung der Buchung durch den Gast steht dem Hotel der vereinbarte Preis grundsätzlich zu. Zu Gunsten des Gastes werden jedoch die beim Hotel durch die Nichtinanspruchnahme des Zimmers ersparten Aufwendungen pauschal in Ansatz gebracht.
Im Einzelnen gilt dafür folgende Regelung:
Bei Stornierung für den gleichen Tag ist diese bis 18 Uhr am Anreisetag kostenfrei möglich.
Erfolgt die Stornierung später sind 80 % des vereinbarten Preises (einschließlich Mehrwertsteuer) für die gesamte Buchungszeit zu zahlen und am ursprünglich vereinbarten Abreisetag fällig.
Die zu zahlenden Stornierungskosten entfallen, sofern es gelingt das/die stornierte(n) Zimmer anderweitig zu vermieten.
6. Das Hotel übernimmt grundsätzlich keinerlei Haftung für mitgebrachtes Gepäck (einschließlich Wertsachen) des Gastes.
7. Wir bewahren oder verwahren Ihr Fahrzeug nicht. Wir haften daher nicht für den Inhalt Ihres Fahrzeuges oder Schäden, die durch Dritte an Ihrem Fahrzeug verursacht werden.
8. Abweichende Vereinbarungen der oben aufgeführten Punkte bedürfen der Schriftform.
9. Erfüllungs- und Zahlungsort ist das Hotel.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
10. Als Gerichtsstand wird – soweit gesetzlich möglich – Lübeck vereinbart